Immobilienbetrug hat viele Gesichter und jeder kann auf einen Betrug hereinfallen. Betroffen sind Vermieter, Mieter, Käufer und Verkäufer.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Betrugsformen rund um Häuser, Grundstücke und Wohnungen.
Außerdem zeigen wir, wie Sie sich vor Betrug schützen und was Sie bei Abzocke tun sollten.
Auf einen Blick
- Immobilienbetrug in Deutschland hat verschiedene Facetten. Es handelt sich um eine Straftat, die von den Behörden nach §263 StGB und folgende geahndet wird
- Der Nährboden für die Immobilienabzocke ist aufgrund der hohen Immobilienpreise und des Wohnungsmangels gegeben. Jedermann sucht nach preisgünstigen Wohnungen oder Häusern. Betrüger und Abzocker werden angezogen, weil viel Geld im Spiel ist
- In unserem Ratgeber haben wir die wichtigsten Betrugsmaschen in der Immobilienbranche zusammengestellt. Damit können Sie die nächste Betrügerei selber aufdecken
Was ist Immobilienbetrug?
Immobilienbetrug fällt strafrechtlich unter den Oberbegriff „Betrug“. Die Verfolgung und die Bestrafung ist im §263 des Strafgesetzbuches geregelt. Je nach Tatbestand gibt es unterschiedliche Einordnung. Das StGB wurde in den zurückliegenden Jahren erweitert, um neue Tatbestände der Betrüger einzubeziehen. Konkret hat das StGB folgenden Rahmen:
- 263 – Betrug
- 263a – Computerbetrug
- 264 – Subventionsbetrug
- 264a – Kapitalanlagebetrug
- 265 – Versicherungsmissbrauch
- 265a – Erschleichen von Leistungen
- 265b – Kreditbetrug
- 265c – Sportwettenbetrug
- 265d – Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
- 265e – Besonders schwere Fälle der §265c und 265d
- 266 – Untreue
- 266a – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- 266b – Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten
Konkret heißt es in §263:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bereits der Versuch des Immobilienbetrugs ist strafbar und führt zu einer Verurteilung. Wird vom Gericht ein besonders schwerer Fall der Immobilienabzocke festgestellt, steigt das Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Der schwere Fall ist gegeben, wenn Betrüger gewerbsmäßig oder in einer Bande handeln. Gleiches gilt, wenn fortgesetzt Menschen betrogen werden und ein hoher Schaden entsteht. Genau dieser Punkt kann auf den Immobilienbetrug durchaus zutreffend sein.
Die Immobilienabzocke wird in Deutschland statistisch nicht gesondert erfasst. Die gemeldeten Taten fallen in der Polizeilichen Kriminalstatistik entweder in den Bereich Wirtschaftskriminalität oder Cyberkriminalität, nämlich dann, wenn es den Betrügern ausschließlich um das rechtswidrige Erlangen von Personendaten geht.
Richtig ist, dass die Betrügereien 2023 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr rückläufig waren. Laut Fachleuten sollte dabei aber kein Trend herausgelesen werden. Betrug, auch Immobilienbetrug, ist und bleibt ein Problem, mit dem die Strafverfolgungsbehörden tagtäglich zu tun haben. Beim Datenbetrug, der die Immobilienabzocke teilweise berührt, ist sogar eine Steigerung der Fälle erkennbar. Wir haben Ihnen in der folgenden Tabelle die wichtigsten Zahlen zum Betrug aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 zusammengestellt, verglichen mit den Jahren 2019 (vor Corona-Zeit) und 2022.
| Tat | 2023 | 2022 | 2019 | Trend |
|---|---|---|---|---|
| Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten | 21.617 | 13.487 | 9.489 | 12.128 Fälle (+127%) mehr ggü. 2019 |
| Betrug (gesamt) | 754.489 | 801.412 | 832.966 | 78.477 Fälle (-9,4%) weniger ggü. 2019 |
| Leistungskreditbetrug | 4.114 | 4.918 | 9.470 | 5.356 Fälle (-56%) weniger ggü. 2019 |
| Waren- und Warenkreditbetrug | 262.052 | 283.320 | 290.707 | 28.655 Fälle (-9,8%) weniger ggü. 2019 |
| Ausspähen, Abfangen von Daten einschl. Vorbereitungshandlungen und Datenhehlerei | 10.876 | 13.206 | 9.926 | 950 Fälle (+9,5%) mehr ggü. 2019 |
| Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung | 10.286 | 13.043 | 8.877 | 1.409 Fälle (+15,8%) mehr ggü. 2019 |
| Datenveränderung, Computersabotage | 2.293 | 3.451 | 3.183 | 890 Fälle (-27,9%) weniger ggü. 2019 |
| Wirtschaftskriminalität | 38.925 | 73.114 | 40.484 | 1.559 Fälle (-3,8%) weniger ggü. 2019 |
Betrugsarten: Verkäufer vs. Käufer oder Vermieter vs. Mieter
In den folgenden Abschnitten werden wir genauer auf die unterschiedlichen Betrugsarten der Immobilienabzocke eingehen. Bei jedem Immobiliengeschäft gibt es zwei Seiten. Der Käufer einer Immobilie steht dem Verkäufer gegenüber, oder der Vermieter dem Mieter. Immobilienbetrug ist von jeder Vertragspartei möglich.
- Immobilienabzocke zu Lasten der Suchenden
- Immobilienbetrug zu Lasten der Anbietenden
- Betrug mit Immobilienfinanzierungen
- Überteuerte Immobilienangebote mit Renditeversprechen
Immobilienabzocke zu Lasten der Suchenden
Besonders stark betroffen sind nach unseren Erfahrungen immer die Suchenden. Wer eine preiswerte Wohnungen in Deutschland sucht, hat vor allem in den Metropolregionen gewaltige Probleme. Die potentiellen Mieter gehen dabei nicht selten ein finanzielles Risiko ein, in der Hoffnung, preiswerten Wohnraum zu erhalten.
Gleiches gilt für potentielle Hauskäufer. Wer will nicht für einen guten Preis zu den eigenen vier Wänden kommen? Genau diese Umstände nutzen Immobilienbetrüger, um Interessenten gnadenlos abzuzocken.
Folgene Betrugsarten haben wir unter die Lupe genommen:
- Fake-Wohnungen im Internet
- Fake-Immobilienbüros und unseriöse Makler
- Vorkostenabzocke bei Vermietungen
- Kosten für Registrierungen und Besichtigungen
- Anzahlungen/Reservierungen für Immobilienkäufe
- Kostenpflichtige Listen
- Garantien für Vermietungen
- Datendiebstahl
- Ferienwohnungen und Ferienhäuser – Betrug
Fake-Wohnungen im Internet
Betrüger erfinden Wohnungen, die es nicht gibt. Diese werden auf verschiedenen Portalen im Internet zum Kauf oder zur Vermietung angeboten. Besonders häufig sind Fake-Wohnungen in Großstädten. Es ist für Interessenten meist nicht nachvollziehbar, wo die Wohnung sich genau befindet. Nicht selten werden Adressen von Mehrfamilienhäusern angegeben. Der Interessent kann nicht sehen, ob im Haus tatsächlich eine Wohnung zur Vermietung frei ist oder zum Kauf steht.
Die Bilder der Fake-Wohnungen werden oft von anderen Inseraten gestohlen. Genau hier haben Sie den ersten Ansatzpunkt, um sich vor dem Immobilienbetrug zu schützen. Sehr oft stimmen die Bilder nicht mit den Wohnungsbeschreibungen überein. Ein weiteres Erkennungsmerkmal ist, wenn ausländische Telefonnummern als Kontakt angegeben werden oder überhaupt keine direkte Erreichbarkeit zum Anbieter gegeben ist. Spätestens an dieser Stelle sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten. Die Fake-Wohnungen im Internet sind der Ausgangspunkt für den eigentlichen Immobilienbetrug, der im Anschluss folgt.
Fake-Immobilienbüros und unseriöse Makler
Betrüger und Immobilienabzocker nutzen häufig eine seriöse Fassade, um ihre Geschäfte ausführen. Der Trend zeigt, dass weniger Privatinserate geschalten werden, sondern ein vermeintliches Immobilienbüro hinter dem Angebot steht. Ein Firmenname mit Kontakt und Impressum sorgt beim Interessenten für Sicherheit. Der Betrug hat auf den ersten Blick einen seriösen Anschein. Das böse Erwachen kommt dann später.
Sie können sich vor Fake-Immobilienbüros schützen, indem Sie beim Handelsregister oder beim Gewerbeamt um eine entsprechende Auskunft bitten. Sind die Firmen dort nicht zu finden, können Sie mit hoher Sicherheit davon ausgehen, dass Sie einem Immobilienbetrüger gegenüberstehen.
Selbst wenn ein Maklerunternehmen gemeldet ist, heißt dies aber nicht, dass Sie eine absolute Sicherheit haben. Es gibt auch Makler-Firmen, deren Geschäftsmodell auf Betrug beruht. Die Unternehmen werden einige Monate legal geführt, ehe sie wieder in der Versenkung verschwinden. Mit neuem Namen und neuer Firma führen die Immobilienbetrüger dann ihr Geschäft weiter.
Vorkostenabzocke bei Vermietungen
Wer eine Wohnung mieten will, muss eine Kaution bezahlen. Die Vermieter verlangen zwischen einer und drei Monatsmieten als Kaution, sprich als Sicherheit. In der Regel muss das Geld vor dem Einzug mit der ersten Miete bezahlt werden. Die Betrüger machen sich es Nutze, dass zwischen der Zahlung und dem eigentlichen Einzug Wochen, teilweise Monate, liegen.
Bezahlen Sie eine Kaution, wiegen Sie sich in Sicherheit verständlicherweise. Ist der Tag des Einzugs dann gekommen, ist der Betrüger mit dem Geld verschwunden und nicht mehr erreichbar. Mit den Sicherheitsleistungen kann man auf unterschiedliche Art und Weise betrogen werden. Entweder die Vorkosten werden für eine Fake-Wohnung bezahlt oder die Abzocker haben eine reale Wohnung und der Mietvertrag wird gefälscht, heißt – mit mehreren Kunden abgeschlossen. Am Einzugstag stehen dann mehrere Familien und Personen mit ihren Umzugskartons vor der Tür und wurden Opfer vom Kautionsbetrug.
Kosten für Registrierungen und Besichtigungen
Unseriöse Makler und Immobilienbüros greifen den Kunden zudem vorab auf andere Art und Weise in die Brieftasche. Es wird eine Wohnung als potenziell freies Angebot in den Inseraten veröffentlicht. Den Betrügern geht es aber gar nicht um die Vermietung, sondern nur um die Vorkosten. Wer die Wohnung bezahlt, muss für die Besichtigung einen Betrag X bezahlen. Im Anschluss kommt es dann nicht zur Vermietung, da sich der Eigentümer offiziell für einen anderen Interessenten entschieden hat. Da die Summen für die Besichtigung verhältnismäßig niedrig sind, kommen die Fälle nur selten zur Anzeige. Es handelt sich um eine Immobilienabzocke, die vielfach unentdeckt bleibt.
Des Weiteren gibt es gefälschte Immobilienanzeigen, die betrügerisch auf Registrierungen aus sind. Dies heißt konkret, dass der Kunde vom Immobilienbüro auf eine Warteliste gesetzt wird. Sobald sich ein passendes Angebot findet, soll der Interessent vorrangig behandelt werden. Die Betrüger haben jedoch keine wirklichen Offerten, sondern sind nur darauf aus, mit den kostenpflichtigen Registrierungen Geld zu verdienen. Es ist fast unmöglich, dass die gezahlten Beträge zurückgeholt werden können. Eine Erstattung für die Registrierungsgebühren wird teilweise sogar in den Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
Anzahlungen/Reservierungen für Immobilienkäufe
Während der Schaden bei den Vermietungen oft einige hundert Euro oder eine kleine vierstellige Summe ist, wird es bei den Immobilienkaufangeboten richtig heftig. Ein Haus kann mehrere hunderttausend Euro kosten. Betrüger sind darauf aus, potenzielle Interessenten zu einer Anzahlung zu bewegen, sprich zu einer Reservierung. Der Betrag wird als Sicherheit verlangt. Sie untermauern damit Ihr Interesse an der Immobilie.
In der Praxis wird mit umfangreichen Verträgen gearbeitet, um dem Geschäft den Anstrich der Seriosität zu verleihen. Sie können sich schützen. Anzahlungen für Immobilien sind nicht unüblich. Sie sollten aber grundsätzlich kein Geld an den Verkäufer oder den Makler vorab zahlen. Wenn eine Reservierungszahlung nötig ist, dann hinterlegen Sie das Geld auf einem Notaranderkonto. Im besten Fall wählen Sie einen Notar Ihres Vertrauens. Ein seriöser Verkäufer wird mit der Abwicklung keine Probleme haben.
Kostenpflichtige Listen
Der Immobilienmarkt ist gerade aus Sicht der Suchenden umkämpft. Betrüger haben daraus eine Abzocke erfunden, die sich vornehmlich an Interessenten wendet, die keine Zeit für eine aufwendige Suche haben. Es werden kostenpflichtige Listen verkauft, in denen freie Wohnungen und Häuser zu finden sind. Das Problem ist, dass die Verkäufer die Objekte selbst nicht anbieten. Sie machen nichts anderes, als die Immobilieninserate zu durchforsten und diese in Listen zusammenzustellen. Es wird a) nicht überprüft, ob die Objekte tatsächlich noch am Markt sind und b) müssen Sie sich schlussendlich mit den Anbietern (oder Maklern) selbst in Verbindung setzen. Sie kaufen eine Liste, deren Wert gen Null tendiert.
Garantien für Vermietungen
Die Masche der Garantiezahlung bei Vermietungen ist vergleichbar mit der Anzahlung bei Immobilienkäufen. Mit der Garantie bestätigen Sie Ihr Interesse am Immobilienobjekt, welches noch nicht zum Einzug bereit steht. Hinterlegen Sie die Garantiesumme immer bei einem Notar oder wählen Sie den Weg der Bankbürgschaft.
Datendiebstahl
Wer eine Wohnung mieten will, muss in Deutschland seine Daten offenlegen. Die Vermieter wollen finanziell auf der sicheren Seite sein und suchen daher logischerweise nach Mietern mit einer guten Bonität. Oft müssen Schufa-Auskünfte und Bankdaten angegeben werden, teilweise mit einer Kopie des Personalausweises.
Genau auf diese Informationen haben es die Betrüger abgesehen, die nur am Datendiebstahl interessant sind. Mit Ihren Daten werden gefälschte Online Profile angelegt. Teilweise werden sogar Kredite aufgenommen oder Bankkonten eröffnet. Der Betrug mit Ihren Daten kann viele Facetten haben. Das Problem ist, dass Sie in der ersten Phase nichts vom Datenmissbrauch wissen.
Ferienwohnungen und Ferienhäuser – Betrug
Sehr verbreitet ist der Betrug mit Ferienwohnungen und Ferienhäusern, vornehmlich im Ausland. Ihnen werden günstige Objekte auf entsprechenden Internetseiten angeboten. Sie glauben, dass Sie Ihr Urlaubsschnäppchen gefunden haben. Sie bezahlen die Ferienwohnung oder das Haus vorab. Oft sind die Abzocker so dreist, dass mit Ihnen telefoniert wird. Es wird ihnen ein gutes Gefühl vermittelt. Ob Sie nun den gesamten Betrag oder nur einen Teil als Anzahlung leisten müssen, sei dahingestellt. Ihr Geld ist in jedem Fall weg, da es keine Ferienwohnung oder kein Ferienhaus gibt. Die Betrugsmasche fliegt erst am Urlaubsort auf. Das Objekt ist nicht vorhanden. Der Vermieter ist nicht mehr erreichbar.
Immobilienbetrug zu Lasten der Anbietenden
Unter den Interessenten für eine Wohnung oder ein Haus gibt es ebenfalls Betrüger, und nicht zu knapp. Wir stellen Ihnen zwei typische Betrugsmaschen vor. Betroffen sind Verkäufer und Vermieter.
Folgene Betrugsarten haben wir unter die Lupe genommen:
RIP-Deal: Käufer aus dem Ausland
Der RIP-Deal ist nicht nur eine Immobilienbetrugsvariante, sondern zusätzlich noch gefährlich. Sie wollen Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen? Dann werden Sie beim RIP-Deal ein sehr, sehr gutes Kaufangebot aus dem Ausland erhalten. Die Interessenten bieten Ihnen oft mehr Geld als gefordert.
Nach einigem Hin und Her, wird Ihnen vermittelt, dass die Kaufsumme in Cash in einer Fremdwährung zur Verfügung steht. Um das Geld zu erhalten, müssen Sie aber die Umtauschgebühr zahlen. Die Abwicklung soll Zug um Zug in bar erfolgen. Sie übergeben die Gebühr und erhalten im Gegenzug das Geld.
Das einzige Ziel der RIP-Deal Betrüger (meist aus Niederlande oder Italien) ist es, Sie ins Ausland zu locken. An einem neutralen Ort soll die Geldübergabe stattfinden. Beim Termin erhalten Sie entweder Falschgeld oder Ihre Summe wird Ihnen einfach geraubt. Die RIP-Dealer Gangster sind dabei nicht zimperlich. Sie gehen brutal vor, um an Ihr Geld zu kommen. Bestehen Sie bei einem Verkauf immer auf die Überweisung der Kaufsumme.
Einmietbetrug und Mietnomaden
Es gibt Mieter, die es sich zum Hobby gemacht haben, keine Mietzahlungen zu leisten. Es wird von Einmietbetrug oder Mietnomaden gesprochen. Dem Vermieter wird, meist mit gefälschten Papieren, eine angeblich gute Bonität vorgegaukelt. Die erste Miete und die Kaution werden von den Betrügern gezahlt, doch im Anschluss ist Schluss. Die Vermieter müssen irgendwann – nach einem entsprechenden Mahnverfahren – die Räumungsklage anstreben und vollziehen. Der Rechtsweg in Deutschland ist lang. Entsprechende Verfahren können Monate (teils Jahre) in Anspruch nehmen. Die Mietnomaden wohnen so lange kostenlos. Sie sind meistens im letzten Moment verschwunden. Sie beziehen eine neue Wohnung, während die alten vier Wände nicht selten in einem erbärmlichen Zustand hinterlassen werden.
Betrug mit Immobilienfinanzierungen
Wer ein Haus kaufen will, kann dies meist nicht bar bezahlen. Ein Immobilienkredit ist nötig. Wenn die Bonität und/oder das nötige Eigenkapital nicht vorhanden ist, werden Sie bei Ihrer Bank scheitern. Ihr Antrag wird abgelehnt. Was tun? Nicht wenige potentielle Hauskäufer versuchen den Traum von den eigenen vier Wänden auf dem freien Kapitalmarkt zu realisieren. Sie werden schnell entsprechende Angebote für Immobilienfinanzierungen finden. Die Abwicklung erscheint einfach. Nur wenige Tage nach Ihrem Antrag erhalten Sie die Zusage. Ihre Freude wird aber nur kurz sein. Sie müssen entweder die Zinsen oder andere Gebühren vorab zahlen, meist auf ein Konto ins Ausland. Im Anschluss passiert nichts. Sie erhalten keine Immobilienfinanzierung.Der Kreditbetrug kann mit einem RIP-Deal verbunden sein.
Überteuerte Immobilienangebote mit Renditeversprechen
Die Immobilien gehören noch immer zu den besten Geldanlagen überhaupt. Es wird nicht ohne Grund vom Betongold gesprochen. Betrüger haben Modelle für Geldanlagen entworfen, die auf den ersten Blick profitabel aussehen. Sie erhalten ein vermeintliches Top-Objekt, verbunden mit einer festen Rendite.
Das Problem ist, dass Ihnen die überteuerte Immobilien verkauft werden. Die dazugehörige Finanzierungslast ist so hoch, dass sie durch die Mieteinnahmen nicht gedeckt werden. Die Verkaufsprospekte sind gefälscht. Die Zahlen darin entsprechen nicht der Realität. Sie haben schlussendlich zwar eine Immobilie, die aber im schlimmsten Fall Ihr finanzieller Ruin ist. Ein Weiterverkauf zum gezahlten Kaufpreis ist nicht möglich.
So schützen Sie sich vor Immobilienbetrug
Der beste Schutz vor Immobilienbetrug, wenn Sie grundsätzlich keine Vorabzahlungen leisten. Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn Geld an ausländische Banken überwiesen werden soll. Sie sind wohnungssuchend, prüfen Sie die Inserate immer auf Ihre Plausibilität. Bei Angeboten, die deutlich unter dem ortsüblichen Preis liegen, sollten Sie immer hellhörig werden. Versuchen Sie alle Informationen über die Immobilie zu erhalten, insbesondere die genaue Adresse und bei Wohnungen noch das Stockwerk. Persönliche Daten sollten Sie nur in begrenztem Maße übermitteln.
Betrogen worden: Was tun?
Sind Opfer von Immobilienbetrug geworden? Es kann jeden treffen. Kein Mensch ist zu schlau. Lassen Sie sich die Abzocke nicht auf sich sitzen. Es gibt keinen Grund, sich schamhaft zurückzuziehen. Im Gegenteil, gehen Sie in die Offensive. Ein erfahrener Anwalt wird Sie beraten. Die Kosten hierfür können von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden. Sie können straf- und zivilrechtlich gegen Betrüger und Abzocker vorgehen. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Verzichten Sie nie auf das Strafrecht. Nur die Polizei kann den Betrügern schlussendlich das Handwerk legen.
Maßnahmen gegen Immobilienbetrug
In der folgenden Übersicht haben wir die wichtigsten Maßnahmen gegen Abzocke mit Immobilien zusammengestellt:
| Anzeichen von Betrug | Was ist zu tun? |
|---|---|
| Privater statt gewerblicher Anbieter |
|
| Fehlerhafter Anzeigentext, schlechtes Deutsch |
|
| Verlangen von Vorauszahlungen |
|
| Kostenpflichtiges Angebot für exklusive Inserate |
|
| Unüblich tiefer Preis für Immobilie |
|
| Verweis auf Links, Registrierung auf Websites, Anhänge in Emails oder Direktnachrichten |
|
Unser Tipp: Seriöse Immobilienportale nutzen
Einige Tipps haben wir Ihnen bereits in unseren Ratgeber eingebaut. Immer wenn vorab Geld zu zahlen ist, sollten Sie vorsichtig sein. Zahlen Sie niemals Geld voraus, egal aus welchem Grund.
Unsere Empfehlung ist, nutzen Sie grundsätzlich seriöse Immobilienportale für Ihre Suche und Ihre Inserate. ImmoScout24, Immonet.de, Immoweb oder andere Plattformen haben strenge Sicherheitsrichtlinien. Die Portalbetreiber prüfen die Immobilieninserate auf Plausibilität. Teilweise müssen sich die Interessenten auch verifizieren. Betrug ist zwar nicht vollkommen ausgeschlossen, wird aber effizient minimiert.
Fazit: Immobilienbetrug erkennen
Im Fazit kann betont werden, dass sich der Betrug mit Immobilien nicht immer erkennen lässt. Wer die Angebote jedoch studiert und aufmerksam ist, wird immer ein Indiz finden, was auf Abzocke hindeutet. Wurden Sie betrogen, sollten Sie schnell reagieren, um Ihr Geld noch zu retten. Ein Anwalt kann Ihnen helfen. Sie können aber auch direkt zur Polizei gehen, wenn der Verdacht auf Immobilienbetrug naheliegt. Die Behörden werden ermitteln.
Fragen und Antworten
Im kleinen FAQ-Bereich habe ich dir abschließend die relevantesten Fakten zum Immobilienbetrug nochmals zusammengestellt.
Wie ist Immobilienbetrug rechtlich gesehen?
Beim Immobilienbetrug handelt es sich um einen Straftatbestand. Die Immobilienabzocke fällt unter den §263 StGB. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Was ist Immobilienbetrug?“.
Warum ist Immobilienbetrug in Deutschland möglich?
Der Immobilienmarkt in Deutschland ist umkämpft. Es gibt zu wenige Wohnungen, noch weniger preiswerte Wohnungen und/oder Häuser. Den Fakt machen sich Betrüger zu Nutze, um an Ihr Geld zu kommen. Lesen Sie mehr unter „Immobilienabzocke zu Lasten der Suchenden“.
Was bedeutet RIP-Deal?
Der RIP-Deal ist eine Betrugsmasche verbunden mit Raub. Die Verbrecher gehen brutal gegen die Geschädigten vor. Alle Infos finden Sie im Abschnitt „RIP-Deal: Käufer aus dem Ausland“.
Wer hilft mir, wenn ich Opfer von Immobilienabzocke geworden bin?
Beim Betrug sollte Ihr Weg zur Polizei führen. Melden Sie den Vorfall, um offizielle Ermittlungen einzuleiten. Sie können vorab einen Anwalt konsultieren. Weitere Informationen finden Sie unter „Betrogen worden – was tun?“.
Wie kann ich mich vor Immobilienbetrug schützen?
Achten Sie auf die Indizien. Es gibt fast immer Anhaltspunkte, die auf einen Betrug hindeuten. Lesen Sie mehr unter „So schützen Sie sich vor Immobilienbetrug“.

Sowohl privat als auch beruflich habe ich viel mit Immobilien zu tun und weiß genau, welche Stolperfallen es bei der Suche und dem Immobilienkauf geben kann. Aus diesem Grund bin ich Autor auf der Seite Immobilienabzocke.de, um mehr Leute zu diesen Themen zu sensibilisieren und einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen.