Der Einmietbetrug ist in Deutschland mittlerweile allgegenwärtig. Betroffen sind Vermieter und Immobilienbesitzer.
Wir erklären Ihnen in diesem Ratgeber, wie Sie Mietnomaden erkennen und Mietnomaden legal loswerden.
Auf einen Blick
- Mietnomaden treten seriös, weltgewandt und überzeugend auf. Wenn eine Wohnung oder ein Haus angemietet werden soll, zeigt sich die gesamte kriminelle Energie der Täter
- Nach dem erfolgreichen Mietvertragsabschluss und Einzug wird die Zahlung der Miete eingestellt. Für die Vermieter beginnt ein langer Weg, um die Einmietbetrüger loszuwerden
- In unserem Erfahrungsbericht erfahren Sie, wie Sie Mietnomaden erkennen, diese wieder loswerden und welche rechtliche Handhabe Sie gegen die Betrüger haben
Was ist Einmietbetrug und wie funktioniert dieser?
Haben Sie eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten? Sie sind froh, eine passenden Mieter für Ihr Objekt gefunden zu haben, der auch noch Ihren Wunschpreis bezahlt? Seien Sie vorsichtig. Es kann sich um einen Einmietbetrug handeln. Dem potentiellen Mieter geht es nur darum, einen gültigen Mietvertrag zu erhalten. Er hat jedoch nicht vor, Ihnen monatlich die Miete zu bezahlen. Ziel ist, für längere Zeit kostenlos Ihr Haus oder Ihre Wohnung nutzen zu können.
Die strafrechtlichen Folgen vom Einmietbetrug
Jedermann wird bei den Mietnomaden sofort an Betrug denken. Richtig, Einmietbetrug ist nach §263 StGB als Betrug strafbar. Fachlich wird von einem Eingehungsbetrug gesprochen. Der Betrüger täuschen a) ihren Zahlungswillen und b) ihre Zahlungsfähigkeit vor.
Das strafrechtliche Problem beim Einmietbetrug ist, dass dem Täter zweifelsfrei die Absicht nachgewiesen werden muss. Die Gerichte müssen den Mietnomaden belegen, dass sie nie die Absicht hatten, die Miete zu bezahlen und/oder diese aufgrund der finanziellen Verhältnisse auch gar nicht zahlen konnten. Der Beweis ist in der Praxis schwer zu führen. Wirkliche Klarheit gibt es oft nur, wenn die Betrüger bereits in der Vergangenheit durch gleiche oder ähnliche Delikte aufgefallen sind.
Bereits der Versuch des Einmietbetruges ist strafbar, sofern der potentielle Mieter den ersten Schritt der Anmietung vollzogen hat. Einmietbetrug wird in Deutschland mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren.
Hinweis: Es ist übrigens eine Masche der Betrüger, dass die ersten Mieten noch anstandslos bezahlt werden, nur um einem späteren Verfahren zu behaupten zu können, dass man zahlungswillig war, sprich, dass kein Betrug vorhanden ist.
Zivilrechtliche Ansprüche beim Einmietbetrug
Da das Ergebnis im strafrechtlichen Verfahren nicht vorhersehbar ist, ist es jedem betroffenen Vermieter zu empfehlen, seine Forderungen zivilrechtlich durchzusetzen. Die Zivilrichter entscheiden nicht, ob die Mieter betrügerische Absichten hatten, sondern bestätigen lediglich ihre finanzielle Forderung. Sie können die Mietschulden dann mit einem entsprechenden Titel vom Gerichtsvollzieher durchsetzen lassen. In der Praxis gibt es aber auch hier einen Knackpunkt. Sehr oft tauchen die Mietnomaden nach Auszug ab und sind nicht mehr auffindbar. Ummeldungen bei den Ämtern werden gar nicht oder nur verspätet vorgenommen.
Der Bundesgerichtshof hat vor einigen Monaten bestätigt, dass Mietforderungen im beschleunigten, vereinfachten Urkundenprozess durchgesetzt werden können. Als Vermieter müssen Sie Ihre Forderungen nur anhand von Urkunden (beispielsweise Mietvertrag) belegen. Der Urkundenprozess ist schneller, einfacher und kostengünstiger als ein normales Gerichtsverfahren.
Das „Geschäftsmodell“ der Mietnomaden: So gehen die Betrüger vor
Die Betrüger werden Ihnen als seriös und zuvorkommend gegenübertreten. Die Einmietbetrüger beherrschen das Spiel der Täuschung. Saubere Kleidung und Sprachgewandtheit gehören zum Auftreten dazu. Ihr erster Eindruck als Vermieter von den Interessenten wird positiv sein. Erst beim genauen Hinsehen werden die Anhaltspunkte des Einmietbetrugs offensichtlich.
Der Ausdruck „Mietnomade“ beschreibt das Verhalten und das Vorgehen der Betrüger sehr gut. Die Betrüger ziehen im wahrsten Sinne des Wortes wie Nomaden durch die Lande. Es wird im Normalfall von den Gaunern darauf geachtet, dass zwischen alter und neuer Wohnung genügend Raum liegt. Kein Mietnomade will seinem alten Vermieter über den Weg laufen. Oft geht es für Betrüger hunderte Kilometer von Nord nach Süd oder Ost nach West. Ihnen wird meist vorgegaukelt, dass man aus familiären oder beruflichen Gründen eine neue Wohnung sucht. Meist bevorzugen Einmietbetrüger die Anonymität von Großstädten.
Mietnomaden erkennen: So schützen Sie sich vor Einmietbetrug
Wie können Sie also Mietnomaden erkennen und sich vor diesen schützen? Lassen Sie sich nicht blenden. Jedes vorlegte Dokument, beispielsweise eine Gehaltsbescheinigung, kann gefälscht sein. Halten Sie sich an einfache Regeln. Es ist nicht schwer, Einmietbetrüger ausfindig zu machen.
- Unterzeichnen Sie keinen Mietvertrag, bevor nicht die Kaution gezahlt wurde. Übergeben Sie die Schlüssel erst, wenn die Sicherheitsleistung erbracht ist.
- Unterschreiben Sie keinen Vertrag, ohne dass der potentielle Mieter ein Ausweisdokument vorgelegt hat.
- Lassen Sie sich den Arbeitsvertrag und die letzten drei Gehaltsabrechnungen zeigen. Da diese gefälscht sein können, fragen Sie in der angegebenen Firma kurz nach. Von Selbstständigen können Sie den Einkommensteuerbescheid oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung fordern.
- Bestehen Sie auf eine Schufa-Selbstauskunft. Anhand vom Schufa-Score lassen sich die Bonität und die Zuverlässigkeit des Mieters ablesen.
- Verlangen Sie eine Mietschuldenfreiheitsversicherung, in der der vorherige Vermieter bestätigt, dass die Person die Wohnung ohne Mietschulden verlassen hat. Halten Sie kurz Rücksprache mit dem letzten Vermieter.
Selbstauskunft ausfüllen lassen
Wichtig ist aus unserer Sicht, dass Sie vorab vom Mietinteressenten immer eine Selbstauskunft ausfüllen lassen. Anhand der gemachten Daten und der zusätzlichen Papiere, die Sie nachhinein einfordern, sehen Sie, ob es sich um einen ehrlichen Mieter handelt. Folgend sehen Sie, was Sie abfragen dürfen und worüber keine Auskunft erteilt werden darf:
Zulässig in der Selbstauskunft
- Angaben zur eigenen Person wie Name, Adresse, Geburtstag
- Anzahl der Bewohner
- Nutzung des Mietraums (Haustiere, Raucher/ Nichtraucher, gewerbliche Nutzung)
- Beruf, Arbeitsverhältnis, Einkommen, Arbeitgeber
- Schuldenfreiheit (es gibt Einschränkungen bei Fragen nach eidesstattlicher Erklärung oder Insolvenz bestehen)
Nicht zulässig in der Selbstauskunft
- Religion
- sexuelle Orientierung
- Vorstrafen
- Hobbys
- Behinderung
- Gesundheit bzw. Krankheit (inkl. Suchterkrankungen)
- Familienplanung
- politische Gesinnung
- Mitgliedschaft in Mietervereinen
- Nationalität bzw. ethnische Zugehörigkeit
Schwarze Liste der Mietnomaden
Einige Vermieter werden sich sicherlich denken: Warum gibt es keine schwarze Liste, in der alle Mietbetrüger aufgeführt sind? Wer sucht, der wird fündig. Es gibt tatsächlich einige Unternehmen, die schwarze Listen von Mietbetrügern veröffentlichen, meist kostenpflichtig. Wir raten aber dringend von diesen Listen ab.
Die Online-Listen sind a) nie vollständig und b) ist die Seriosität der Anbieter zweifelhaft. Die Datenschutz-Richtlinien in Deutschland sprechen klar gegen derartige Online-Pranger. Anbieter schwarzer Listen machen sich meist selbst strafbar.
Versicherung gegen Einmietbetrüger
Empfehlenswert ist es, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Die Wohngebäudeversicherung sichert Haus- und Wohnungseigentümer gegen finanzielle Verluste ab. Der Schutz vor Einmietbetrügern muss oft explizit aus Vertragsbedingungen zusätzlich gekauft werden.
In der Haus- und Grundhaftpflichtversicherung sind alle Sachschäden abgedeckt, die durch Mietnomaden verursacht werden, vorsätzlich und nicht vorsätzlich.
Was tun bei Einmietbetrug? – So werden Sie Mietnomaden los
Hat ein Mieter nach zwei Monate keine Miete bezahlt, können Sie den Mietvertrag fristlos und außerordentlich kündigen. Dies heißt in der Praxis aber nicht, dass Sie die Mietnomaden loswerden. Die Betrüger treiben das Spiel in der Regel auf die Spitze. Sie ziehen nicht aus.
Holen Sie sich in jedem Fall anwaltliche Hilfe, um die Räumungsklage vor Gericht einzureichen und diese nach Beschluss vollstrecken zu lassen. Machen Sie ihre Mietforderung zudem durch eine zivilrechtliche Klage geltend. Aus unserer Sicht ist eine Strafanzeige zusätzlich immer empfehlenswert, um den Druck auf die Mieter zu erhöhen. Im Strafrecht müssen Sie keinen Kosten rechnen, im Gegensatz zur Zivilklage, die Ihrerseits mit einem Gerichtskostenvorschuss verbunden ist.
Weitere relevante Informationen zum Einmietbetrug
Normalerweise ist der Einmietbetrug längerfristig angelegt. Die Gauner haben es darauf abgesehen, dass ein langfristiger Mietvertrag abgeschlossen wird, aus dem der Vermieter die Betrüger nicht einfach herausklagen, loswerden kann. Doch es gibt nach unseren Erfahrungen auch andere Formen von Einmietbetrug.
Hotel & Ferienwohnung
Häufig mieten sich die Betrüger in Hotels und Ferienwohnungen ein. Es wird dabei explizit nach Unterkünften (meist Hotels) gesucht, die die Zahlung der Übernachtungskosten erst am Tag der Abreise berechnen. Nach unserer Erfahrung handelt es sich hierbei oft um 4- oder 5-Sterne Hotels, die ihren Gästen bestmöglich entgegenkommen wollen. Die Betrüger reisen dann jedoch einfach ab, ohne zu bezahlen.
Bei Ferienwohnungen aus privatem Eigentum sind ebenfalls bereits Betrugsfälle bekannt, jedoch deutlich seltener als bei den Hotels. Wer als gewerblicher Vermieter schützen will, verlangt die Übernachtungskosten immer vorab oder blockt zumindest den Kostenbetrag auf der Kreditkarte des Kunden bzw. lässt sich eine Kaution ausreichen.
Gartengrundstücke
In neuer Trend gewiefter Mietnomaden sind die Gartengrundstücke. Bei der Anmietung von Lauben in Gartenkolonien wird die Bonität oft nicht geprüft. Die Mieten sind verhältnismäßig niedrig. Die Betrüger haben jedoch nicht vor, den Garten zur Erholung zu nutzen. Sie ziehen mit Sack und Pack in die Gartenhäuschen ein. Mietnomaden haben in der Vergangenheit bereits ganze Schrebergartensiedlungen und -gemeinschaften an den Rand des Wahnsinns gebracht.
Die Folgen vom Einmietbetrug
Beim Einmietbetrug gibt es in der Praxis mehrere Stufen. Es gibt Gauner, die es einfach darauf abgesehen haben, weniger oder gar kein Geld für die Miete aufzubringen. Meistens ist es so, dass die Mieter ihre Zahlungen in den ersten Monaten reibungslos leisten. Später werden dann Mängel und Beeinträchtigungen in den Raum gestellt. Die Miete wird einseitig gekürzt oder die Mietzahlung komplett eingestellt. Obwohl der Vermieter damit natürlich in Schwierigkeiten gebracht wird, handelt es sich um eine moderate Form des Betruges. Strafrechtlich sind die Mieter nahezu nie zu belangen, da das Vorhandensein von Mängeln fast immer eine Auslegungssache ist.
Die echten Mietnomaden bewegen sich indes in einer ganz anderen Kategorie. Es wird nicht nur keine Miete bezahlt, die Wohnungen und Häuser werden oft bis zur Unkenntlichkeit zerstört. Mietnomaden sind mit Vandalen gleichzusetzen, die dem Vermieter den maximalen Schaden zufügen wollen, bewusst. Wer einen Mietnomade losgeworden ist, kann sein Eigentum in der Regel von Grund auf renovieren und sanieren. Eine sofortige Weitervermietung ist faktisch ausgeschlossen. Als Vermieter haben Sie nicht nur durch die entgangene Miete einen Nachteil, sondern müssen nochmals neu investieren.
Vorsicht: Weitere Arten von Immobilienbetrug
Immobilienbetrug ist in Deutschland weit verbreitet. Der Einmietbetrug ist nur eine Facette der betrügerischen Handlungen. Nicht immer sind nur die Vermieter nachteilig betroffen. Es gibt auch Betrugsformen zulasten von Mietern und potentiellen Immobilienkäufern. Folgende Arten vom Immobilienbetrug sind bekannt und in der Praxis recht häufig.
- Fake Immobilienanzeigen
- Unseriöse Makler
- Kautionsbetrug
- Kosten für Besichtigung
- Immobilienanzahlung
- Vermietungsgarantie
- RIP Deal
Fazit zum Einmietbetrug
Im Fazit können wir herausstellen, dass kein Vermieter vor Einmietbetrug geschützt ist. Da die Betrüger professionell vorgehen, kann sich jeder täuschen lassen. Wer jedoch vor der Unterzeichnung des Mietvertrages und der Schlüsselübergabe einige Regeln beachtet, kann sein Risiko an einen Mietnomaden zu geraten mindern.
Fragen und Antworten
Abschließend haben wir Ihnen nochmals einige wichtige Fragen zum Einmietbetrug in Deutschland zusammengestellt.
Wie verbreitet ist der Einmietbetrug in Deutschland?
In der Kriminalstatistik fließt der Einmietbetrug in die Kategorie „Betrug“ ein. Eine gesonderte Aufstellung gibt es nicht. Lesen Sie mehr zum Einmietbetrug unter „Was ist Einmietbetrug und wie funktioniert dieser?“.
Wie gehen Mietnomaden vor?
Mietnomaden sind „seriöse Betrüger“, die mit ihrer Erscheinung und ihrer Redegewandtheit überzeugen. Lesen Sie mehr zum Vorgehen der Einmietbetrüger im Abschnitt „Das „Geschäftsmodell“ der Mietnomaden: So gehen die Betrüger vor“.
Wie schütze ich mich vor Einmietbetrug?
Wer seine Mieter sorgfältig auswählt, kann sich effektiv schützen, wie lesen Sie unter „Mietnomaden erkennen: So schützen Sie sich vor Einmietbetrug“.
Kann ich Einmietbetrüger anzeigen?
Ja. Sie können die Betrüger bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Warum dies nicht immer zum gewünschten Erfolg führt, lesen Sie im Abschnitt „Die strafrechtlichen Folgen vom Einmietbetrug“.
Kann ich mich gegen Mietnomaden und Einmietbetrug versichern?
Ja. Es gibt Versicherungen, die die Schäden durch Mietnomaden absichern. Lesen Sie mehr zum Thema unter „Versicherung gegen Einmietbetrüger“.

Sowohl privat als auch beruflich habe ich viel mit Immobilien zu tun und weiß genau, welche Stolperfallen es bei der Suche und dem Immobilienkauf geben kann. Aus diesem Grund bin ich Autor auf der Seite Immobilienabzocke.de, um mehr Leute zu diesen Themen zu sensibilisieren und einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen.